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Wahrnehmung der Stimmrechte

Gemäss der Minder-Initiative (Eidgenössische Volksinitiative ‚gegen die Abzockerei‘ / Inkraftsetzung am 15.05.2013) unterliegen Pensionskassen (Schweiz) der Stimmpflicht bei direkt gehaltenen Aktien und sind verpflichtet den Versicherten in einem zusammenfassenden Bericht über das Stimmverhalten Rechenschaft abzulegen.

Mit dem Zusatzmodul „Stimmrecht“ kann dies direkt in Wertschriften (PoCo) realisiert werden.

Aufbau

Im Vorfeld müssen die Kriterien über die abgestimmt werden definiert werden. Diese werden beim Jahresabschluss ins neue Jahr übertragen und können dann gegebenenfalls angepasst werden.

Als zweiter Schritt muss dann für alle „relevanten“ Aktien das Stimmverhalten eingetragen werden. Dabei werden Aktien, die in mehreren Depots vorhanden sind, zusammengefasst dargestellt werden, da das Stimmverhalten ja unabhängig vom Depot ist.

Zum Schluss kann dann ein Report über das Stimmverhalten erstellt werden. Im Report werden die Aktien pro Depot angezeigt.