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Softwarelösungen im Finanzbereich
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AIA UNTER VERWENDUNG DER MANDATS VERWALTUNG M2

…diese und mehr Fragen sind in Verbindung mit der AIA-Meldung zu beantworten. Als M2-Anwender ist bereits der "Grundstein" zur AIA-Meldung auf Ihrem IT-System vorhanden.

 

Das bedeutet, Sie können quasi sofort mit den Vorbereitungen zu AIA beginnen. Allerdings müssen wir u.U. Ihr M2 auf den neuesten Stand updaten, damit die AIA Grundlagen bearbeitet werden können.

In einem zweiten Schritt werden in Verbindung mit einem Zusatzmodule alle noch nicht im M2 vorhandenen "AIA-Daten" erfasst oder aufbereitet.

Diese Funktion wird weiter unterstützt durch die sogenannte "AIA-Gesamtübersicht". Auf nur einer Maske auf dem Bildschirm erscheinen alle AIA relevanten Daten aller Begünstigten, Gründer, Controller usw.

Diese Maske ist dynamisch aufgebaut und lässt sowohl je Anzahl von Detaildaten zu, wie zur Anzeige auch zur Erfassung und Auswertung.

Veränderungen bei Adressen, die für AIA von Relevanz sind, werden über M2 oder die "dynamische AIA-Maske" vorgenommen.

Das Vermögen wird unterschiedlichen Kriterien, z.B. den Berechtigten, zugewiesen.

Darlehen, Zahlungen, etc. werden natürlich ebenfalls nach unterschiedlichen Kriterien berücksichtigt. Über die "AIA-Teilnehmer-Tabelle" erfolgt immer und jeder Zeit der "Meldeabgleich".

AIA

Anschriften können in Verbindung mit dem M2 veranlasst und automatisch dem AIA-Datenbereich weitergereicht werden. Jede "Datenbewegung" wird protokolliert, die Zugriffsrechte natürlich gewahrt und somit ist das M2-AIA eine effektive, wirkungsvolle und lohnende Investition zur Verbesserung und Automatisierung von Abläufen.

Jede Art von Vermögen ist auf meldepflichtigen Konten gespeichert. Alle Arten von Kapitalerträgen (inkl. Zinsen, Dividenden, ähnliche Erträge) werden ebenso wie der Vermögensstand und die Erlöse aus Veräusserungen von Finanzvermögen verwaltet.

Die Konten von natürlichen Personen sowie Rechtsträgern, inkl. Trusts oder Stiftungen, sind den zu meldenden Personen, die in einem AIA-Staat ansässig sind, zugeordnet.

Im Ergebnis bietet das M2-AIA:

  • Erweiterte Sorgfaltspflicht bei Konten mit hohem Wert
  • Due Diligence bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
  • Identifikation Rechtsträger
  • Identifikation beherrschender Personen
  • Meldepflichtige Personen
  • Meldepflichtige Konten
  • Beherrschende Person

Grundsätzlich sind sämtliche Vermögensverwaltungsstrukturen der Meldepflicht unterstellt.

Das Verwalten von Versicherungspolicen ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls möglich.

 

Die Beschreibung "Vorbereitung AIA in Verbindung mit M2" können Sie hier anfordern:
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